Ab 1. Dezember 2020 wird für jedes erlegte Stück Schwarzwild 50,- Euro statt wie bisher 25,- Euro gezahlt. Auch diese Änderung gilt zunächst bis auf Widerruf.
Till Backhaus – Landwirtschaftsminister M-V
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa weiter aus und hat nun auch Deutschland erreicht. ASP ist eine tödliche Erkrankung unter Wild- und Hausschweinen, die von Viren ausgelöst wird. Menschen oder andere Tiere können daran nicht erkranken!
weiterlesenInformation des Ministeriums für Landwirschaft und Umwelt zur ASP-Früherkennung:
Am 10. September 2020 wurde in Deutschland die Afrikanische Schweinepest bei Schwarzwild amtlich festgestellt. Seitdem breitet sich die ASP rasant im benachbarten Bundesland aus.
Aus diesem Anlass werden im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen hiermit die Jagdausübungsberechtigen eines jeden Jagdbezirks in Mecklenburg-Vorpommern angehalten, ihre Jagdbezirke in größerem Maße als gewöhnlich zu kontrollieren und dabei gezielt nach verendetem Schwarzwild zu suchen.
weiterlesenWichtige Information an die Jägerschaft Uecker-Randow e.V. zur Vorbereitung der ASP-Prävention.
Am 23.09.2020 fand die Sitzung der Arbeitsgruppe Schwarzwild des Landkreises Vorpommern Greifswald statt. Das Veterinäramt hat umfangreich über die bevorstehenden Maßnahmen berichtet, die bei Ausbruch der ASP in Mecklenburg Vorpommern auf uns zu kommen.
weiterlesenDas Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) musste am 10. September 2020 den ersten Fall einer Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg leider bestätigen. Der stark verweste Kadaver eines Wildschweins wurde unweit der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neiße-Kreis gefunden.
Damit liegt rechtlich ein ASP-Ausbruch nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Schweinepest-Verordnung vor und Deutschland verliert seinen Status “seuchenfrei”. Die ASP ist für den Menschen zwar ungefährlich, für Wild- und Hausschweine allerdings in jedem Fall tödlich.
weiterlesen+++++ Update 20.08.2020 +++++
Ein neuer Briefkasten für Trichinenproben steht ab sofort am Forstamt Torgelow wieder für euch bereit. Ab heute können die Trichinenproben dort also wieder eingeworfen werden. Die Leerung erfolgt wieder wie gewohnt täglich von Montag bis Donnerstag, jedoch nicht am Freitag und an den Wochenenden.
Die Entschädigungszahlungen für Maßnahmen zur Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest bei der Schwarzwildbejagung werden um ein weiteres Jahr verlängert. Dazu gehören die sogenannte Pürzelprämie, die Aufwandsentschädigung für geprüfte Jagdhunde und die Abgabe von Fall- und Unfallwild, bzw. krank erlegtes Schwarzwild.
Information zur Pürzelabgabe unter Corona-Bedingungen in den Forstämtern von Mecklenburg-Vorpommern:
Derzeit gelten in der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern “Maßnahmen zur Vorsorge im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Situation”. Die Annahme von Pürzeln in den Forstämtern ist bis zum 30.04.2020 ausgesetzt.
Antragsberechtigte müssen die Pürzel einfrieren. Nach Aufhebung der Maßnahmen können Sie diese dann in Ihrem zuständigen Forstamt abgeben.
Die Abgabe von Schwarzwild (Fallwild) bleibt weiterhin möglich.
Die Aufwandsentschädigung (Pürzelprämie) wird bis auf Weiteres gewährt.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist die derzeit größte Bedrohung für die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland. Und das Risiko steigt, so auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Tierseuche hat sich seit 2014 in mehreren EU-Mitgliedsstaaten, zuletzt auch in Belgien, ausgebreitet. Um die ASP erfolgreich abzuwehren und eindämmen zu können ist es notwendig, den Schwarzwildbestand so gering wie möglich zu halten, damit potentielle Infektionsketten gar nicht erst entstehen können.
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