Schlagwort-Archiv Pürzelprämie

Fragen und Antworten ASP Revierinhaber

Der Deutsche Jagdverband hat ein Fragen und Antworten Papier veröffentlicht. Darin sind vor allem die zentralen Themen wie Behördenbefugnisse, Jagdeinschränkung oder Entschädigungen geregelt.

Was kommt auf die Jägerinnen und Jäger im Falle eines ASP-Ausbruchs im Revier zu?

Dies wird durch die Schweinepestverordnung (SchwPestV) und das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) im Grundsatz geregelt. Bei Verdacht oder Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist das jeweilige Veterinäramt des Kreises oder der Stadt zuständig und erster Ansprechpartner. Im bestätigten Seuchenfall hat das Veterinäramt als zuständige Behörde auch das Weisungsrecht und legt die konkreten Maßnahmen fest.

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Hygieneregeln für die Jagd

ASP-Flyer auf welchem noch einmal klare Hygiene-Anweisungen für Jägerinnen und Jäger sowie für ihre Jagdhunde aufgezeichnet sind. Wir bitten ausdrücklich um Berücksichtigung ALLER aufgeführten Empfehlungen.

Ganz wichtig: Alle erlegten Stücken Schwarzwild sind sofort nach Erlegung mittels Wildmarke zu kennzeichnen. Von jedem erlegten Stück ist eine Blutprobe zu entnehmen. Zusammen mit dem neuen Probebegleitschein werden diese bei allen bekannten Probenannahmestellen des Landkreises zeitnah abgegeben (Dort wo auch die Trichinenproben zur Untersuchung abgegeben werden).

Bitte achtet darauf den Probenbegleitschein NUR IN FARBE auszudrucken, da der Scanner schwarz/weiß Ausdrucke nicht korrekt lesen kann. Solltet ihr keinen Farbdrucker haben, dann könnt ihr die Zettel auch bei den jeweiligen Ämtern erhalten.

ASP Ausbruch in Ludwigslust Parchim

Amtliche Feststellung des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust Parchim.

Nun ist es also soweit, bei einem im Jagdgebiet Revier Ruhner Berge verendet aufgefundenen Frischling wurde am 24.11.2021 im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg Vorpommern (LALLF) das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde somit amtlich festgestellt.

Aus diesem Grund tritt mit sofortiger Wirkung die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Kraft.

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Förderung von Wildkühltechnik

wie bereits durch das Landwirtschaftsministerium kommuniziert wurde, können sich Jäger die Anschaffung von Wildkühltechnik fördern lassen.

In unserem Downloadbereich findet ihr die hierzu notwendigen Antragsformulare, bestehend aus den Anlagen 1 – Antrag und 2 – Verwendungszweck. Ebenso wie die Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung gemäß DSGVO.

Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten im Rahmen der verstärkten jagdlichen Maßnahmen zur Schwarzwildbejagung in Verbindung mit der möglichen Erfüllung von Anordnungen durch die örtlich zuständige Veterinärbehörde, wie z. B. die Beprobung von jedem erlegten Stück Schwarzwild mit anschließender Testung auf den Virus der Afrikanischen Schweinepest und das Vorhalten des erlegten Wildes bis zum Testergebnis.

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Afrikanische Schweinepest – ASP

Ab 1. Dezember 2020 wird für jedes erlegte Stück Schwarzwild 50,- Euro statt wie bisher 25,- Euro gezahlt. Auch diese Änderung gilt zunächst bis auf Widerruf.

Till Backhaus – Landwirtschaftsminister M-V

Merkblatt für Jägerinnern und Jäger

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa weiter aus und hat nun auch Deutschland erreicht. ASP ist eine tödliche Erkrankung unter Wild- und Hausschweinen, die von Viren ausgelöst wird. Menschen oder andere Tiere können daran nicht erkranken!

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ASP-Früherkennung

Information des Ministeriums für Landwirschaft und Umwelt zur ASP-Früherkennung:

Am 10. September 2020 wurde in Deutschland die Afrikanische Schweinepest bei Schwarzwild amtlich festgestellt. Seitdem breitet sich die ASP rasant im benachbarten Bundesland aus.

Aus diesem Anlass werden im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen hiermit die Jagdausübungsberechtigen eines jeden Jagdbezirks in Mecklenburg-Vorpommern angehalten, ihre Jagdbezirke in größerem Maße als gewöhnlich zu kontrollieren und dabei gezielt nach verendetem Schwarzwild zu suchen. 

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Aufruf zur ASP-Prävention

Wichtige Information an die Jägerschaft Uecker-Randow e.V. zur Vorbereitung der ASP-Prävention.

Am 23.09.2020 fand die Sitzung der Arbeitsgruppe Schwarzwild des Landkreises Vorpommern Greifswald statt. Das Veterinäramt hat umfangreich über die bevorstehenden Maßnahmen berichtet, die bei Ausbruch der ASP in Mecklenburg Vorpommern auf uns zu kommen.

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ASP breitet sich weiter aus

Informationen vom 03. Dezember 2021

In Brandenburg ist die Zahl der nachweislich mit ASP infizierten Schwarzkittel auf 2245 gestiegen. Auch in Sachsen breitet sich die ASP weiter aus, hier wurden inzwischen 713 Fälle nachgewiesen. Was alle befürchtet haben ist nun ebenfalls Realität geworden. Die ASP ist in Mecklenburg-Vorpommern angekommen. Bereits sieben Nachweise bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust Parchim. Der Landkreis hat deshalb eine sofort verbindliche Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung herausgegeben. Der Rest des Bundeslandes ist in Alarmbereitschaft versetzt.

Informationen vom 12. März 2021

Die Anzahl der, mit der Afrikanischen Schweinepest nachweislich infizierten Schwarzkittel ist auf 816 angestiegen. Ein alarmierendes Signal, allerdings sind die Fundorte weiterhin auf Sachsen und Brandenburg, entlang der polnischen Grenze, eingeschränkt. Trotzdem sollte man sich nicht auf der sicheren Seite wähnen, die Jagdverbände haben ihrerseits sehr viel getan, um die Jäger bei der verschärften Jagd umfänglich zu unterstützen.

Es gibt neue Formulare, welche die erhöhte Aufwandsentschädigung für das Erlegen, den Einsatz von Hunden, sowie die Entsorgung von Fallwild regeln.

Informationen vom 1. Dezember 2020

Am 30. November 2020 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut – die Afrikanische Schweinepest bei fünf weiteren Wildschweinen.  

Die Fundorte der Wildschweine lagen innerhalb der Kerngebiete, in den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland. Die Anzahl der bestätigten ASP-Fälle erhöhte sich damit auf 193.

Die Pürzelprämie wird ab 1. Dezember 2020 von 25,- auf 50,- Euro angehoben.

Till Backhaus, Landwirtschaftsminister M-V

Alle Artikel zur Afrikanischn Schweinepest sind hier zusammengefasst

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ASP im Spree-Neiße Kreis

Erster ASP-Fall in Deutschland bestätigt

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) musste am 10. September 2020 den ersten Fall einer Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg leider bestätigen. Der stark verweste Kadaver eines Wildschweins wurde unweit der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neiße-Kreis gefunden.

Damit liegt rechtlich ein ASP-Ausbruch nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Schweinepest-Verordnung vor und Deutschland verliert seinen Status „seuchenfrei“. Die ASP ist für den Menschen zwar ungefährlich, für Wild- und Hausschweine allerdings in jedem Fall tödlich.

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Briefkasten für Proben am Forstamt Torgelow

+++++ Update 20.08.2020 +++++
Ein neuer Briefkasten für Trichinenproben steht ab sofort am Forstamt Torgelow wieder für euch bereit. Ab heute können die Trichinenproben dort also wieder eingeworfen werden. Die Leerung erfolgt wieder wie gewohnt täglich von Montag bis Donnerstag, jedoch nicht am Freitag und an den Wochenenden.

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