Der Deutsche Jagdverband hat ein Fragen und Antworten Papier veröffentlicht. Darin sind vor allem die zentralen Themen wie Behördenbefugnisse, Jagdeinschränkung oder Entschädigungen geregelt.
Dies wird durch die Schweinepestverordnung (SchwPestV) und das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) im Grundsatz geregelt. Bei Verdacht oder Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist das jeweilige Veterinäramt des Kreises oder der Stadt zuständig und erster Ansprechpartner. Im bestätigten Seuchenfall hat das Veterinäramt als zuständige Behörde auch das Weisungsrecht und legt die konkreten Maßnahmen fest.
weiterlesenASP-Flyer auf welchem noch einmal klare Hygiene-Anweisungen für Jägerinnen und Jäger sowie für ihre Jagdhunde aufgezeichnet sind. Wir bitten ausdrücklich um Berücksichtigung ALLER aufgeführten Empfehlungen.
Ganz wichtig: Alle erlegten Stücken Schwarzwild sind sofort nach Erlegung mittels Wildmarke zu kennzeichnen. Von jedem erlegten Stück ist eine Blutprobe zu entnehmen. Zusammen mit dem neuen Probebegleitschein werden diese bei allen bekannten Probenannahmestellen des Landkreises zeitnah abgegeben (Dort wo auch die Trichinenproben zur Untersuchung abgegeben werden).
Bitte achtet darauf den Probenbegleitschein NUR IN FARBE auszudrucken, da der Scanner schwarz/weiß Ausdrucke nicht korrekt lesen kann. Solltet ihr keinen Farbdrucker haben, dann könnt ihr die Zettel auch bei den jeweiligen Ämtern erhalten.
Amtliche Feststellung des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust Parchim.
Nun ist es also soweit, bei einem im Jagdgebiet Revier Ruhner Berge verendet aufgefundenen Frischling wurde am 24.11.2021 im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg Vorpommern (LALLF) das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen. Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Ludwigslust-Parchim wurde somit amtlich festgestellt.
Aus diesem Grund tritt mit sofortiger Wirkung die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen in Kraft.
weiterlesenwie bereits durch das Landwirtschaftsministerium kommuniziert wurde, können sich Jäger die Anschaffung von Wildkühltechnik fördern lassen.
In unserem Downloadbereich findet ihr die hierzu notwendigen Antragsformulare, bestehend aus den Anlagen 1 – Antrag und 2 – Verwendungszweck. Ebenso wie die Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung gemäß DSGVO.
Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten im Rahmen der verstärkten jagdlichen Maßnahmen zur Schwarzwildbejagung in Verbindung mit der möglichen Erfüllung von Anordnungen durch die örtlich zuständige Veterinärbehörde, wie z. B. die Beprobung von jedem erlegten Stück Schwarzwild mit anschließender Testung auf den Virus der Afrikanischen Schweinepest und das Vorhalten des erlegten Wildes bis zum Testergebnis.
weiterlesenAb 1. Dezember 2020 wird für jedes erlegte Stück Schwarzwild 50,- Euro statt wie bisher 25,- Euro gezahlt. Auch diese Änderung gilt zunächst bis auf Widerruf.
Till Backhaus – Landwirtschaftsminister M-V
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa weiter aus und hat nun auch Deutschland erreicht. ASP ist eine tödliche Erkrankung unter Wild- und Hausschweinen, die von Viren ausgelöst wird. Menschen oder andere Tiere können daran nicht erkranken!
weiterlesenAb 15. November 2020 wird bis auf Widerruf, für die Trichinellenuntersuchung von Schwarzwild, welches in Jagdrevieren des Landkreises Vorpommern-Greifswald erlegt wurde, KEINE Untersuchungsgebühr erhoben.
Michael Sack, Landrat
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus. Nachdem nun auch in Sachsen ein erlegtes Wildschwein vom Friedrich Löffler Institut positiv getestet wurde, erhöht sich die Anzahl auf 128.
Grund genug hier noch einmal die wichtigsten Informationen und Handlungsempfehlungen zusammen zu fassen.
weiterlesenInformation des Ministeriums für Landwirschaft und Umwelt zur ASP-Früherkennung:
Am 10. September 2020 wurde in Deutschland die Afrikanische Schweinepest bei Schwarzwild amtlich festgestellt. Seitdem breitet sich die ASP rasant im benachbarten Bundesland aus.
Aus diesem Anlass werden im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen hiermit die Jagdausübungsberechtigen eines jeden Jagdbezirks in Mecklenburg-Vorpommern angehalten, ihre Jagdbezirke in größerem Maße als gewöhnlich zu kontrollieren und dabei gezielt nach verendetem Schwarzwild zu suchen.
weiterlesenWichtige Information an die Jägerschaft Uecker-Randow e.V. zur Vorbereitung der ASP-Prävention.
Am 23.09.2020 fand die Sitzung der Arbeitsgruppe Schwarzwild des Landkreises Vorpommern Greifswald statt. Das Veterinäramt hat umfangreich über die bevorstehenden Maßnahmen berichtet, die bei Ausbruch der ASP in Mecklenburg Vorpommern auf uns zu kommen.
weiterlesenDas Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) musste am 10. September 2020 den ersten Fall einer Afrikanischen Schweinepest in Brandenburg leider bestätigen. Der stark verweste Kadaver eines Wildschweins wurde unweit der deutsch-polnischen Grenze im Spree-Neiße-Kreis gefunden.
Damit liegt rechtlich ein ASP-Ausbruch nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Schweinepest-Verordnung vor und Deutschland verliert seinen Status „seuchenfrei“. Die ASP ist für den Menschen zwar ungefährlich, für Wild- und Hausschweine allerdings in jedem Fall tödlich.
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