Förderung von Wildkühltechnik
wie bereits durch das Landwirtschaftsministerium kommuniziert wurde, können sich Jäger die Anschaffung von Wildkühltechnik fördern lassen.
In unserem Downloadbereich findet ihr die hierzu notwendigen Antragsformulare, bestehend aus den Anlagen 1 – Antrag und 2 – Verwendungszweck. Ebenso wie die Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung gemäß DSGVO.
Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten im Rahmen der verstärkten jagdlichen Maßnahmen zur Schwarzwildbejagung in Verbindung mit der möglichen Erfüllung von Anordnungen durch die örtlich zuständige Veterinärbehörde, wie z. B. die Beprobung von jedem erlegten Stück Schwarzwild mit anschließender Testung auf den Virus der Afrikanischen Schweinepest und das Vorhalten des erlegten Wildes bis zum Testergebnis.
Die Inanspruchnahme der Zuwendung ist an folgende Zuwendungsvoraussetzung gebunden:
- das Revier oder die Reviere des Zuwendungsempfängers müssen sich in Mecklenburg-Vorpommern befinden,
- der Zuwendungsempfänger ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung für mindestens weitere zwei Jahre jagdausübungsberechtigt für Revierflächen im Land Mecklenburg-Vorpommern und
- die Jagdabgabe ist gemäß der Jagdabgabeverordnung in der jeweils geltenden Fassung entrichtet worden.
Der Zuwendungssatz beträgt 30 Prozent der zuwendungsfähigen Netto-Ausgaben und ist gestaffelt nach der Gesamtrevierfläche des Jagdausübungsberechtigten:
Gesamtrevierfläche (in Hektar) | Höchstbetrag (in Euro) |
bis 150 | 375 |
bis 500 | 750 |
über 500 | 1 200 |
Im Übrigen wird auf die anliegende Verwaltungsvorschrift verwiesen, welche ebenfalls in Downloadbereich zu finden sind.
Bildquellen
- Förderung von Wildkühltechnik – ASP: Martinsohn / DJV