Schlagwort-Archiv Jagdabgabe

Förderung von Wildkühltechnik

wie bereits durch das Landwirtschaftsministerium kommuniziert wurde, können sich Jäger die Anschaffung von Wildkühltechnik fördern lassen.

In unserem Downloadbereich findet ihr die hierzu notwendigen Antragsformulare, bestehend aus den Anlagen 1 – Antrag und 2 – Verwendungszweck. Ebenso wie die Einwilligungserklärung zur Datenspeicherung gemäß DSGVO.

Ziel dieser Förderung ist die Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten im Rahmen der verstärkten jagdlichen Maßnahmen zur Schwarzwildbejagung in Verbindung mit der möglichen Erfüllung von Anordnungen durch die örtlich zuständige Veterinärbehörde, wie z. B. die Beprobung von jedem erlegten Stück Schwarzwild mit anschließender Testung auf den Virus der Afrikanischen Schweinepest und das Vorhalten des erlegten Wildes bis zum Testergebnis.

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Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erlässt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, der Landesjägerschaft, dem Jagdbeirat der obersten Jagdbehörde und nach Anhörung des Landesrechnungshofes eine neue Verwaltungsvorschrift. Diese gilt als Richtlinie zur Gewährung von von Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe.

Es besteht allerdings kein rechtlicher Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die Richtlinie soll jedoch die zweckgebundene Verwendung der Jagdabgabe sicherstellen.

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Förderung von Projekten aus Mitteln der Jagdabgabe

Mit der Lösung des Jagdscheins wird regelmäßig auch eine Jagdabgabe erhoben. Diese steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung und soll in diesem Zusammenhang auch wieder den Jägern zugute kommen.

Aus den Mitteln der Jagdabgabe werden unter anderem folgende Projekte gefördert:

  • die Anschaffung von Fallen und Fallensender für die Raubwildbejagung
  • der Erwerb von Hundeortungstechnik, Hundeschutzwesten und Keilerschutzhosen
  • der Einsatz von Drohnen zur Rettung von Jungwild
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