Informationen zum Umgang mit der ASP

Die ASP ist eine hoch ansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung mit seuchenhaftem Verlauf und hoher Sterblichkeit. Deshalb hat das Land Mecklenburg-Vorpommern ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Seuchenprävention geschnürt. Unter anderem die Ablieferung von Fall- und Unfallwild, bzw. krank erlegtem Wild mit einer Prämie von 50,- Euro ausgelobt.

Alle aktuellen Informationen mit regelmäßigen updates sind für Euch unter dem Thema ASP zusammengestellt.

Unsere zuständigen Veterinärbehörden:

Landkreis Vorpommern Greifswald
Integrierte Leitstelle
03834-77 78 79

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Amtsleiter Ltd. VD Dr. Holger Vogel
Dezernat 3
Bluthsluster Straße 5 b
17389 Anklam

während der ordentlichen Geschäftszeiten:
Tel.: 03834/ 8760-3801
Tel.: 03834/ 8760-3800
Tel.: 03834/ 8760-3802
Mail:

außerhalb der Geschäftszeiten:
Tel.: 03834/ 8760-2833

Amtstierarzt Dr. Gunter Pannwitz
Feldstraße 85 a
17489 Greifswald

Tel.: 03834 8760-3817
Mobil: 0170 3446778

ASP – Leitfaden für Jäger

Wie lässt sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) erkennen? Was ist im Fall eines Ausbruchs zu tun? Welche Folgen bringt die Krankheit mit sich? Antworten liefert die neue Broschüre “Wissenswertes zur Afrikanischen Schweinepest” des Deutschen Jagdverbandes (DJV), die in unserem Bereich Dokumente finden könnt.

Handlungsempfehlung seit Ausbruch der ASP in Brandenburg

  1. Bejagung des Schwarzwilds so effektiv und umfassend wie möglich, um die Population noch weiter und nachhaltig zu reduzieren.
  2. Lasst besondere Vorsicht beim Aufbrechen/Zerwirken/Entsorgen nicht verwertbarer Reste walten.
  3. Verwendet keine Reste vom Aufbruch oder sonstige Schlachtreste für Luderplätze.
  4. Reinigt und desinfiziert konsequent alle Jagdutensilien und Kleidung.
  5. Um Mitwirkung an den Überwachungsprogrammen wird gebeten.
  6. Meldet unverzüglich Auffälligkeiten im Jagdbezirk an die zuständigen Behörden.
  7. Verzichtet auf Jagdreisen in infizierte Gebiete; die Mitnahme von Teilen des erlegten Wildes ist verboten.

Merkblatt zur Beprobung von Schwarzwild

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Vorpommern-Greifswald hat ein Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen zur Früherkennung der ASP, sog. Indikatortiere herausgebracht.

Es hilft Euch bei der Entscheidung was, wann zu tun ist, im Falle ihr solltet Fallwild, Unfallwild oder auffälliges Wild in euren Revieren vorfinden.
Das Dokument findet ihr hier.

Aufwandsentschädigung im Rahmen der ASP

Im Bereich Dokumente und Downloads findet ihr alle Antragsformulare, welche ihr benötigt um eine Aufwandsentschädigung für:

  • das Erlegen von Schwarzwild
  • den Einsatz brauchbarer Jagdhunde
  • das Abliefern von Fall,- Unfall und erlegtem krankem Schwarzwild

zu beantragen.

Die zugehörige Verfahrensvorschrift, welche die Aufwandsentschädigungen regelt liegt ebenfalls dort zum Download bereit.