Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die ASP
Jagdausübungsberechtigte haben zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur
Erkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im gesamten Landkreis
Vorpommern-Greifswald:
- eine verstärkte Bejagung von Wildschweinen durchzuführen,
- eine verstärkte Fallwildsuche durchzuführen,
- jedes erlegte Wildschwein nach den jagdlichen Vorgaben mit einer Wildmarke und einem Wildursprungsschein eindeutig zu kennzeichnen,
- von jedem erlegten Wildschwein Proben nach näherer Anweisung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Vorpommern-Greifswald zur virologischen Untersuchung auf ASP zu entnehmen, zu kennzeichnen und der vom VLA bestimmten Stelle zuzuführen,