Tollwut bei wildlebenden Landtieren
Hier findet ihr die Neufassung des Erlasses zur Überwachung der Tollwut bei wildlebenden Landtieren und zur Aufrechterhaltung der Tollwutfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern vom 10. Mai 2023 zur Kenntnis und Beachtung.
Der bisherige Erlass vom 9. April 2015 war auf Grund der Neugestaltung des Tiergesundheitsrechts der Europäischen Union anzupassen.
Die Überwachungsvorgaben haben sich nicht geändert, so dass in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin im Rahmen der Überwachung im Wesentlichen Indikatortiere (kranke, verhaltensgestörte oder anderweitig auffällig erlegtes wildlebendes sowie verendet aufgefundene Füchse, Marderhunde und Waschbären) zur Untersuchung auf Tollwut einzusenden sind.
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