ASP-Pürzelprämie endet endgültig am 31.03.2025
Förderung jagdlicher Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen
Zentrale Bausteine der ASP-Bekämpfung sind die Reduktion des Schwarzwildbestandes in den Restriktionsgebieten. Zur finanziellen Unterstützung der Jäger eröffnet das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Entschädigungsmöglichkeiten nach der Verwaltungsvorschrift über Maßnahmen im Zusammenhang mit tierseuchenrechtlichen Anordnungen zur verstärkten Bejagung sowie zur unschädlichen Beseitigung von erlegtem Schwarzwild aufgrund des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest.
Antragsberechtigt sind danach private und kommunale Jagdausübungsberechtigte, deren Jagdbezirke in Restriktionsgebieten liegen. Die Entschädigung wird für die Erlegung von Schwarzwild in Restriktionszonen aller Altersklassen im Zeitraum vom 01. April 2023 bis zum 31. März 2025 gewährt. Die Entschädigungsleistung wird nur dann gewährt, wenn eine Probenahme erfolgte. Anträge für bis zum 31.März 2025 erlegtes oder aufgefundenes Schwarzwild können noch bis zum 30. April 2025 eingereicht werden.
Darf das erlegte Stück im Rahmen der tierseuchenrechtlichen Anordnung verwertet werden, wird auf Antrag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,- € pro erlegtes Stück Schwarzwild gewährt. Muss das erlegte Stück aufgrund der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung unschädlich beseitigt werden, wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,- € pro Stück gewährt.
Die detaillierten Antragsvoraussetzungen sind der Verwaltungsvorschrift zu entnehmen. Der Antrag ist beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt zu stellen. Die Antragsunterlagen können auch als PDF-Dokument per Email an übermittelt werden.