Gesellschaftsjagden unter Coronabedingungen
Hinweise und Empfehlungen des Landesjagdverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. zur Durchführung von Gesellschaftsjagden unter Corona-Bedingungen – Stand 11.09.2020
Gesellschaftsjagden gelten im Sinne des § 8 Corona-Lockerungs-LVO MV jeweils als Veranstaltung. Veranstaltungen können derzeit unter freiem Himmel mit bis zu 500 und in geschlossenen Räumen mit maximal 200 Personen durchgeführt werden.
Für die Jagdplanung sind immer die jeweils aktuellen Corona- Bestimmungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu berücksichtigen.