Umstrittene Jagdzeitenverordnung
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat gegen den Widerstand der Landesjägerschaft die Jagdzeitenverordnung in Mecklenburg-Vorpommern nun doch unverändert auf den Weg gebracht. Sie tritt Anfang April in Kraft. Der Minister hat das entsprechende Papier zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt unterschrieben. Die landesweiten Beschränkungen für Versammlungen und das Kontaktverbot wegen des Corona-Virus haben offenbar den Weg dafür frei gemacht. Und so hat das Dokument zunächst für die kommenden drei Jahre Gültigkeit.
Das urprüngliche Angebot über neue Gespräche, diese Änderungen gegebenenfalls nur auf Gebiete mit nachweisbaren großen Waldschäden, verbunden mit einer überhöhten Wildpopulation, anzuwenden sind vom Tisch, ohne dass auch nur ein weiteres Wort darüber verloren wurde.
Paradoxerweise stellt sich der gleiche Minister ein paar Tage später hin und verbietet an seiner Landesgrenze die Einreise von Jägern, die ihren Wohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Besonders enttäuschend ist die Tatsache, dass die Petition „Für Wildtierwohl und Klimaschutz“ , welche von vielen von euch unterzeichnet und unterstützt wurde vorzeitig beendet wurde. Die Initiatoren hatten fälschlicherweise darauf vertraut, dass ein gemeinsamer Konsens hergestellt werden kann.
Die neue Jagdzeitenverordnung findet ihr im Bereich Dokumentation.
Darin wird unter anderem die Jagd auf bestimmtes Schalenwild vom 16.04. bis 31.1. ausgedehnt.
Der Landesjagdverband hat dazu eine Pressemtteilung herausgegeben in welcher er dem Minister vorwirft sein Wort gebrochen zu haben. Der Verband ist zurecht enttäuscht und wird alle rechtlichen Schritte überprüfen um die Umsetzung der Jagdzeitenverordnung doch noch zu unterbinden.
Gleichzeitig appelliert der LJV an die Waidgerechtigkeit der Jägerschaft diese Verordnung nicht umzusetzen.
Wegen des Corona-Virus und der damit verbundenen Einschränkungen einen gemeinsamen Abschussplan aufzustellen hat das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ein Informationsblatt herausgebracht, welches die Erlegung von Schalenwild im Jagdjahr 2020/2021 regelt. Auch dieses Schreiben haben wir im Dokumentatiosbereich hinterlegt.