Neue Abschussplanung ab 2022
Drei-Jahresabschussplanung
An die Rot- und Damwild bewirtschaftenden Hegegemeinschaften des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Hiermit möchten wir euch darüber informieren, dass ab dem kommenden Jagdjahr die Möglichkeit der Drei-Jahresabschlussplanung beim Rot- und Damwild besteht.
Die Anwendung der Drei-Jahresabschussplanung ist nicht verpflichtend.
Vor dem Hintergrund der coronabedingt ausgefallenen Mitgliederversammlungen der Hegegemeinschaften in den Jagdjahren 2020/21 und 2021/22 wird seitens der unteren Jagdbehörde empfohlen, auch im kommenden Jagdjahr nach der bekannten 1-Jahresabschussplanung zu verfahren.
Toby Kroll / Untere Jagdbehörde / 07.12.2021
Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2021 Nr. 45
Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 03. September 2021
Für die Wildarten Rot- und Damwild kann ein zusammengeführter Abschussplan auf der Grundlage von drei jährlichen Einzelabschussplänen erstellt werden.
Die Befreiung erfolgt unter folgenden Auflagen:
- Die Erprobungsphase beginnt am 1. April 2022 und endet am 2. März 2025.
- Die Abweichung vom Standard gilt nur für Jagdbezirksinhaber, deren Jagdbezirke im Gebiet einer Hegegemeinschaft gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 des Landesjagdgesetzes liegen.
- Eigenjagdbesitzer mit überwiegendem Waldanteil erhalten weiterhin die Möglichkeit der jährlichen Abschussplanbestätigung durch die untere Jagdbehörde.
- Die Verfahrensweise wird der Abschussplanung für Rehwild angepasst (drei einzelne Jahresabschusspläne in der Dreijahresplanung, bis 20%iger Übertrag oder bis 20%ige Unterschreitung zum Folgejahr möglich, jährliche Vollzugskontrolle).
- Nach Ende der Erprobungsphase ist ein schriftlicher Abschlussbericht sowie eine entsprechende Abschrift über deren Ergebnisse zu erstellen und der obersten Jagdbehörde bis spätestens 6. Juli 2025 vorzulegen. Der Bericht beinhaltet auch eine Stellungnahme zur Wirksamkeit der Maßnahme.
AmtsBl. M-V 2021 S. 940
Den gesamten Wortlaut der Bekanntmachung findet ihr in unserem Downloadbereich. Ebenso eine Beschreibung der Erprobungsphase, welche bei Erfolg landesweit ausgerollt werden soll. Hintergrund ist der Abbau von Bürokratie nach dem kommunalen Standarderprobungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.