An die Rot- und Damwild bewirtschaftenden Hegegemeinschaften des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Hiermit möchten wir euch darüber informieren, dass ab dem kommenden Jagdjahr die Möglichkeit der Drei-Jahresabschlussplanung beim Rot- und Damwild besteht.
Die Anwendung der Drei-Jahresabschussplanung ist nicht verpflichtend.
Vor dem Hintergrund der coronabedingt ausgefallenen Mitgliederversammlungen der Hegegemeinschaften in den Jagdjahren 2020/21 und 2021/22 wird seitens der unteren Jagdbehörde empfohlen, auch im kommenden Jagdjahr nach der bekannten 1-Jahresabschussplanung zu verfahren.
Toby Kroll / Untere Jagdbehörde / 07.12.2021
Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 03. September 2021
Für die Wildarten Rot- und Damwild kann ein zusammengeführter Abschussplan auf der Grundlage von drei jährlichen Einzelabschussplänen erstellt werden.
Die Befreiung erfolgt unter folgenden Auflagen:
AmtsBl. M-V 2021 S. 940
Den gesamten Wortlaut der Bekanntmachung findet ihr in unserem Downloadbereich. Ebenso eine Beschreibung der Erprobungsphase, welche bei Erfolg landesweit ausgerollt werden soll. Hintergrund ist der Abbau von Bürokratie nach dem kommunalen Standarderprobungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern.
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