Pürzelprämie erneut verlängert
Um die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, sollen mit der Pürzelprämie die Abschusszahlen von Wildschweinen weiterhin auf hohem Niveau gehalten werden.
Aus diesem Grund hat das Agrarministerium die Pürzelprämie für jedes erlegte Wildschwein um zunächst ein Jahr bis Ende März 2020 verlängert.
Bis 2022 sei eine weitere Verlängerung geplant und ist bereits Gegenstand der Haushaltsverhandlungen. Landwirtschaftsminister Till Backhaus begründete diesen Schritt damit, dass sich die Afrikanische Schweinepest in Europa weiter ausbreite.
25 Euro pro Wildschwein
Seit 2017 erhalten die Jäger in Mecklenburg Vorpommern pro erlegtem Wildschwein eine Prämie von 25,- Euro. Mit Einführung der sogenannten Pürzelprämie stiegen die Abschusszahlen deutlich an. Allerdings seien die Bestände nach Angaben des Ministeriums immer noch zu groß.
Geld für Fall- oder Unfallwild
Zusätzlich zu den bereits eingeführten 25,- Euro Pürzelprämie gibt es ab sofort für sogenanntes Fall- oder Unfallwild sowie krank erlegtes Schwarzwild 50,- Euro Aufwandsentschädigung, wenn dieses abgeliefert wird. Die zuständigen Behörden findet ihr im Jägerservice.
Darüber hinaus wird beteiligten Jagdhundeführern eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 35,- Euro für jeden eingesetzten Jagdhund gewährt.
Bildquellen
- Schwarzwild Pürzelprämie: Kauer / DJV
Frage zur Prämie für Unfall-SW
Wie ist „wenn es abgeliefert wird “ genau definiert?
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Albrecht
Till Backhaus am 13.04.2019 zur Landesdelegiertenkonferenz: „Bei Fund von Fallwild werden 50,- € gezahlt, mit der Bedingung, dass die Stücke beprobt und entsorgt worden sind. Die Kosten für die Entsorgung trägt das Land.“
Somit gehe ich davon aus, dass die Empfänger, wo die Stücke abgeliefert werden sollen, nur die örtlich zuständigen Veterinärämter/Amtstierärzte sein können. Unter dem Punkt Jägerservice gibt es die Kontaktdaten der zuständigen Behörden.