Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erlässt im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, der Landesjägerschaft, dem Jagdbeirat der obersten Jagdbehörde und nach Anhörung des Landesrechnungshofes eine neue Verwaltungsvorschrift. Diese gilt als Richtlinie zur Gewährung von von Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe.
Es besteht allerdings kein rechtlicher Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die Richtlinie soll jedoch die zweckgebundene Verwendung der Jagdabgabe sicherstellen.
Gegenstand der Förderung
Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes, der Biotopgestaltung zur Erhaltung und Wiederherstellung der einheimischen Artenvielfalt.
Erforschung der Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten.
Erforschung von Möglichkeiten zur Verhütung und Verminderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.
Aus- und Weiterbildung der Jäger.
Errichtung und der Betrieb von Muster- und Lehrrevieren sowie sonstige Maßnahmen und Einrichtungen zur Aus- und Fortbildung der Jäger, der Jagdvorsteher sowie der für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften zuständigen Organe.
Öffentlichkeitsarbeit für das Jagdwesen unter Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Sonstige Maßnahmen zur Förderung des Jagdwesens, zum Beispiel Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Wildseuchen, Projekte zur Erforschung und Fortentwicklung der Jagd, Jagdhundewesen.
Richtlinien zur Gewährung
Wer kann eine Förderung beantragen, wo müssen Projekte umgesetzt werden und ab wann bis wann sind sie förderungswürdig?
Welche Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden und welche Formulierungen und Formulare werden benötigt?
Wie werden Form und Höhe der jeweiligen Zuwendung und die entsprechende Finanzierungsart umgesetzt?
Wie läuft das Antragsverfahren, wie das Bewilligungsverfahren und wer ist die Bewilligungsbehörde?
All diese und weitere Details, werden in der Richtlinie ausführlich beschrieben und diese findet ihr wie immer in unserem Downloadbereich.
Darin findet ihr übrigens auch Informationen welche Ausgaben generell nicht gefördert werden.
Allerdings hatten wir in unserem Beitrag „Förderung von Projekten aus Mitteln der Jagdabgabe“ bereits auf einige Antragsformulare hingewiesen, welche sich in dieser Richtlinie widerspiegeln.
Unter anderem:
- den Erwerb von Fallen und Fallensendern zur Raubwildbejagung,
- Schutzwesten und Ortungstechnik für Jagdhunde,
- Keilerschutzhosen für Hundeführer
- Förderung des Einsatzes von Drohnen
Die hierfür benötigten Anträge und Richtlinien liegen ebenfalls im Downloadbereich für Euch bereit.
Bildquellen
- Ministerium für Landwirtschaft MV: Regierung MV