Temporäre Wildschutzbarriere gegen ASP geplant
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern plant die Errichtung einer temporären Wildschutzbarriere, sollte die ASP dichter als 100 km an die Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern heranrücken.
Gleichzeitig bittet er die Jägerschaft Uecker-Randow um Mithilfe zur deutlichen Verminderung der Schwarzwildbestände, vor allem in den mittelbaren Grenzbereichen.
Konkret betroffene Eigentümer von Grenzflurstücken werden in den kommenden Tagen von Mitarbeitern der Landesforst kontakiert um gemeinsame Vereinbarungen zu treffen und die Klärung der Modalitäten zu besprechen.
Im folgenden findet ihr das vollständige Schreiben von Dr. Till Backhaus mit den entsprechenden Details.
—– Scheiben vom 06. April 2020 —————-
Auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt das Thema Afrikanische Schweinepest aufgrund anderer Bedrohungslagen in den Medien etwas in den Hintergrund getreten ist, so ist die Gefahr jedoch keineswegs weniger präsent oder gar gebannt. Nahezu jeden Tag erreichen mich Nachrichten, dass die Afrikanische Schweinepest wieder dichter an die Grenze von Mecklenburg-Vorpommern herangerückt ist.
Mit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in der Wojewodschaft Lebus in unmittelbarer Grenznähe zu den Ländern Brandenburg und Sachsen hat sich die Bedrohungslage des Eintrags dieser verheerenden Tierseuche mit seinen dramatischen Folgen für die Volkswirtschaft in unserem Land Mecklenburg-Vorpommern deutlich verschärft.
Nachdem die Länder Brandenburg und Sachsen jeweils in der Nähe zur polnischen Grenze begonnen haben, vorübergehend einen Elektrozaun zu errichten, soll demnächst auch auf dem Territorium von Mecklenburg-Vorpommern in Grenznähe zur Wojewodschaft Westpommern eine temporäre Wildschutzbarriere errichtet werden.
Sobald die Afrikanische Schweinepest näher als 100 Kilometer an die Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern heranrückt, beabsichtige ich einen circa 1,50 Meter hohen Wildschutzzaun (Knotengeflecht) entlang unserer gemeinsamen Grenze zu Polen von rund 62 Kilometer Länge errichten zu lassen.
Diese temporäre Wildschutzbarriere wird, beginnend am Grenzübergang Pomellen, bis an das Haff im Bereich der Ortschaft Rieth und dann darüber hinaus auch auf der Insel Usedom errichtet.
Dabei handelt es sich um ein Knotengeflecht, das in einem Mindestabstand von 5 Metern von der Grenzlinie ca. 30 cm tief in den Boden eingelassen wird und etwa 150 cm hoch ist. Offizielle Grenzübergänge und Wanderwege werden in die Überlegungen zum sinnvollen Zaunbau ebenso einbezogen wie Naturschutzbelange. So wird der Zaun Durchtrittsmöglichkeiten für Kleintiere, unter anderem für den Otter, erhalten.
Mit der Errichtung einer temporären Wildbarriere will ich einen aktiven Beitrag zur Verhinderung des Eintrags der Afrikanischen Schweinepest leisten. Ich will damit insbesondere die Schweinehalter in Mecklenburg-Vorpommern vor den gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Tierseuche schützen, denn das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest hätte verheerende Auswirkungen für sie. Es hätte auch umfangreiche Handels- und Ausfuhrbeschränkungen oder das vollständige Keulen von Hausschweinbeständen zur Folge. Letztlich wären auch die Verbraucher davon betoffen, denn eine solche Situation hätte Auswirkungen auf das Angebot regionaler Produkte.
Abschließend möchte ich noch einmal ausdrücklich herausstellen, dass die Maßnahme zeitlich befristet ist und der Rückbau der Wildbarriere so schnell wie möglich erfolgen wird. Mecklenburg-Vorpommern versteht sich auch weiterhin als weltoffenes Land, das großen Wert auf die guten, nachbarschaftlichen Beziehungen gerade zur Wojewodschaft Westpommern legt. Die gelebte und vertrauensvolle Nachbarschaft mit den polnischen Nachbarn liegt mir sehr am Herzen und ich möchte diese weiter im Sinne des europäischen Gedankens pflegen. Der temporäre Zaun wird dafür kein Hindernis sein.
Ich bitte daher auch Sie, ob als landwirtschaftlicher Bewirtschafter, als Anwohner oder als Eigentümer von grenznahen Grundstücken, den Bau des Wildschutzzaunes zu unterstützen.
In der nächsten Zeit werden die Mitarbeiter der Landesforstanstalt konkret an die Eigentümer der Grenzflurstücke, auf denen der Zaun verlaufen soll, herantreten und mit diesen in einer abzuschließenden gemeinsamen Vereinbarung die notwendigen Modalitäten regeln. Für die vorgestellte Maßnahme hoffe ich daher auf Ihr Verständnis.
Im Zusammenhang mit einer möglichst effektiven Seuchenprävention besteht für die aktiv in der Grenzregion wirksamen Weidgenossinnen und -genossen eine hohe Verantwortung in Bezug auf die noch stärkere Reduzierung der Schwarzwildpopulationen. Nur durch eine sehr intensive Bejagung, wie sie auch die Schwarzwildarbeitsgruppe des Landkreises Vorpommern-Greifswald seit Jahren fordert, kann dem Risiko einer Tier-zu-Tier-Infektion, wenn auch nicht absolut, so doch aber wirksam begegnet werden.
Insofern bitte ich Sie aktiv darauf hin zu wirken, dass alle Jägerinnen und Jäger der Jägerschaft-Uecker-Randow e.V. ihren wirksamen Beitrag zur Verminderung der Schwarzwildbestände im mittelbaren Grenzbereich leisten. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen sehr herzlich.
—- unterzeichnet von Dr. Till Backhaus —————–
Bildquellen
- Ministerium für Landwirtschaft MV: Regierung MV