Schalldämpfer vielleicht bald legal?
Schalldämpfer ja oder nein.
Verbunden mit einer Anfrage zur Genehmigung und Umgang mit Schalldämpfern an das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern haben wir unsere Auffassung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2018 mitgeteilt.
Das Innenministerium teilt mit, leider keinen behördlichen Spielraum aufgrund des o.g. Urteils zu haben und hat anliegendes Schreiben an die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Landräte und Landrätinnen der Landkreise versandt. Dabei handelt es sich um ein inhaltlich überarbeitetes Schreiben vom 4. Mai 2017.
Dem Antrag auf Erteilung der Genehmigung zum Erwerb und der Nutzung eines Schalldämpfers für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen ist ein fachärztlicher Nachweis beizufügen. Dieser muss belegen, dass das Gehör ohne die Nutzung eines Schalldämpfers nachhaltig und auf Dauer geschädigt wird. Zudem hat der Jäger oder die Jägerin den Nachweis zu erbringen, dass keine gleich wirksamen Schutzsysteme zur Verfügung stehen. Dazu gehören Ohrkapseln oder Geräte des sogenannten Im-Ohr-Schutzes. (BVerwG, Urteil vom 28. November 2018, 6 C 4.18).
Doch auch bei der Unterstellung der Anerkennung des Gehörschutzes als persönliches Interesse im Sinne von § 8 WaffG ist ein waffenrechtliches Bedürfnis noch nicht nachgewiesen. Die Belange der öffentlichen Sicherheit haben ggf. Vorrang. Die abschließende Feststellung trifft die zuständige Waffenbehörde. Zudem blickt auch das Innenministerium M-V auf die Gesetzesinitiative zur Änderung des Waffengesetzes.
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat in einem Schreiben an die Verbände signalisiert, dass Änderungen des Waffengesetzes im Bezug auf die Nutzung von Schalldämpfern bundesweit Klarheit schaffen könnten. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und Partnerverbände begrüßen das Vorhaben und drängen auf eine bundeseinheitliche Lösung:
https://www.jagdverband.de/content/alle-jäger-sollen-künftig-schalldämpfer-nutzen-können
Das Innenministerium bittet zu berücksichtigen, dass Anfragen zur Genehmigung von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber immer mit der zuständigen Waffenbehörde zu klären sind.
Anfrage zur Genehmigung und Umgang mit Schalldämpfern an das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern vom 24.März 2017, modifiziert am 4.Mai 2017:
Bildquellen
- Schalldämpfer: Kauer / DJV