Schalldämpfer ja oder nein.
Verbunden mit einer Anfrage zur Genehmigung und Umgang mit Schalldämpfern an das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern haben wir unsere Auffassung zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 2018 mitgeteilt.
Das Innenministerium teilt mit, leider keinen behördlichen Spielraum aufgrund des o.g. Urteils zu haben und hat anliegendes Schreiben an die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte, Landräte und Landrätinnen der Landkreise versandt. Dabei handelt es sich um ein inhaltlich überarbeitetes Schreiben vom 4. Mai 2017.
Dem Antrag auf Erteilung der Genehmigung zum Erwerb und der Nutzung eines Schalldämpfers für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen ist ein fachärztlicher Nachweis beizufügen. Dieser muss belegen, dass das Gehör ohne die Nutzung eines Schalldämpfers nachhaltig und auf Dauer geschädigt wird. Zudem hat der Jäger oder die Jägerin den Nachweis zu erbringen, dass keine gleich wirksamen Schutzsysteme zur Verfügung stehen. Dazu gehören Ohrkapseln oder Geräte des sogenannten Im-Ohr-Schutzes. (BVerwG, Urteil vom 28. November 2018, 6 C 4.18).
Doch auch bei der Unterstellung der Anerkennung des Gehörschutzes als persönliches Interesse im Sinne von § 8 WaffG ist ein waffenrechtliches Bedürfnis noch nicht nachgewiesen. Die Belange der öffentlichen Sicherheit haben ggf. Vorrang. Die abschließende Feststellung trifft die zuständige Waffenbehörde. Zudem blickt auch das Innenministerium M-V auf die Gesetzesinitiative zur Änderung des Waffengesetzes.
Das Bundesinnenministerium (BMI) hat in einem Schreiben an die Verbände signalisiert, dass Änderungen des Waffengesetzes im Bezug auf die Nutzung von Schalldämpfern bundesweit Klarheit schaffen könnten. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und Partnerverbände begrüßen das Vorhaben und drängen auf eine bundeseinheitliche Lösung:
https://www.jagdverband.de/content/alle-jäger-sollen-künftig-schalldämpfer-nutzen-können
Das Innenministerium bittet zu berücksichtigen, dass Anfragen zur Genehmigung von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen mit schalenwildtauglichem Büchsenkaliber immer mit der zuständigen Waffenbehörde zu klären sind.
Anfrage zur Genehmigung und Umgang mit Schalldämpfern an das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern vom 24.März 2017, modifiziert am 4.Mai 2017:
Bildquellen
Aktueller Probenbegleitschein zur ASP-Untersuchung im Downloadbereich, bitte unbedingt in Farbe ausdrucken.
Am 24. November 2021 ASP Ausbruch im Landkreis Ludwigslust-Parchim, ab 25.11. gelten die tierseuchenbehördlichen Algemeinverfügungen
Ab 15. November 2020 ist die Trichinenuntersuchung für alle Reviere in Vorpommern-Greifswald kostenlos.
Ab 1. Dezember 2020 wird die sog. Pürzelprämie von 25,- auf 50,- Euro angehoben.
Die Jägerschaft Uecker-Randow e.V. ist ein eingetragener Verein, dessen Aufgabe in der Bewahrung und Hege unserer Wildtiere und deren Lebensraum besteht. Unsere Jägerschaft ist freiwillig organisiert um gemeinsam für die Interessen des Natur- und Umweltschutzes, des Tierschutzes, der Land- und Forstwirtschaft und der Binnenfischerei einzutreten.
Ehrke, Falk – 0162/4268139
17309 Viereck – HS
Fröhlich, Hans-Martin – 0172/3883594
17400 Krummin – GP
Heuer, Hans-Joachim – 0173/3009251
17321 Rothenklempenow – HS
Hock, Michael – 0151/20004691
17379 Rothemühl – HS
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17509 Katzow/Jägerhof 1 – HS
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17309 Viereck – BGS
Liefhold, Marco – 0173/9917924
17379 Eichhof – BGS
Rappräger, Daniel – 0171/6711405
17379 Eichhof – BGS
Winter, Riccardo – 0170/5666454
17129 Bentzin – HS
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