Förderung von Projekten aus Mitteln der Jagdabgabe
Mit der Lösung des Jagdscheins wird regelmäßig auch eine Jagdabgabe erhoben. Diese steht für unterschiedliche Projekte zur Verfügung und soll in diesem Zusammenhang auch wieder den Jägern zugute kommen.
Aus den Mitteln der Jagdabgabe werden unter anderem folgende Projekte gefördert:
- die Anschaffung von Fallen und Fallensender für die Raubwildbejagung
- der Erwerb von Hundeortungstechnik, Hundeschutzwesten und Keilerschutzhosen
- der Einsatz von Drohnen zur Rettung von Jungwild
Solltet ihr im Rahmen eurer Jagdausübung über die Anschaffung oder Umsetzung oben genannter Punkte nachdenken, helfen euch die folgenden Antragsformulare und Fördervoraussetzungen.
Diese findet ihr wie immer in unserem Downloadbereich unter dem Punkt „Anträge und Formulare“.
Fallen und Fallensender für Raubwildbejagung
Bewilligung finanzieller Mittel aus der Jagdabgabe für die Anschaffung von Fallen und Fallensender für die Raubwildbejagung.
Abgabetermin für die Beantragung der Mittel ist der 15.10.2021.
Maximal 3 Fallen und 3 Fallensender werden pro Revier mit einem Festbetrag unterstützt. Es besteht eine Zweckbindung über 3 Jahre.
Das Antragsformular und die Fördervoraussetzung liegen zur Einsicht und zum Download bereit.
Jagdabgabe fördert Schutzwesten, Ortungstechnik und Keilerschutzhosen
Antrag auf Förderung von Hundeschutzwesten, Hundeortungstechnik und/oder Keilerschutzhosen
Die neue Jagdabgabe-Förderrichtlinie ist im Oktober 2021 in Kraft getreten. Sie sorgte für etwas Unklarheit, gerade für den Bereich der Förderung von Hundeschutzwesten, Ortungstechnik und Schlagschutzhosen.
Wir teilen euch dazu mit, dass zunächst auch für das kommende Jahr ein entsprechender Antrag auf Förderung in den obersten Jagdbeirat durch den Landesjagdverband eingebracht werden wird. Vorbehaltlich einer verbindlichen Entscheidung in Form eines unanfechtbaren Förderbescheides sowie durch das Schließen von formalen Lücken kann davon ausgegangen werden, dass eine Förderung auch im Jahr 2022 möglich ist und Anschaffungen nach dem 15.10.2021 getätigt werden können.
Förderung des Einsatzes von Drohnen
Regelmäßig bevor die Frühjahrsmaad ansteht ist es angebracht technische Hilfmittel zur Rettung von z.B. Rehkitzen einzusetzen.
Diese Förderung gilt jedoch nicht für die Beschaffung von Technik, sondern für den Einsatz von Dienstleistern, welche Erfahrungen in diesen Bereichen haben. Eine Förderung ist nur einmal pro Jahr möglich.
Beglichene Originalrechnungen sollen bis zum 15.10.2020 eingereicht werden und dürfen aber nur ab dem 03.12.2019 datiert sein.
Weitere Informationen und Fördervoraussetzungen für den Einsatz von Drohnen stehen in diesem Dokument zum Download bereit.
Für alle oben genannten Projekte gilt, Antragsberechtigt sind ausschließlich Jagdausübungsberechtigte, welche ihre Jagdabgabe im Land Mecklenburg-Vorpommern entrichtet haben.
Bildquellen
- Schutzwesten, Ortungstechnik und Keilerschutzhosen: DJV
- Einsatz von Drohnen zur Kitzrettung im Frühjahr: Hollweg/DJV
- Fallen und Fallensender aus Jagdabgabe fördern: Wunderlich/DJV