Jagdscheine weiterhin erteilt
Sehr geehrte Weidgenossinnen, sehr geehrte Weidgenossen,
in Mecklenburg-Vorpommern werden trotz Einschränkungen durch Corona Jagdscheine weiter erteilt. Dies geht aus einem Erlass der obersten Jagdbehörde hervor. Allerdings wird die Verlängerung dort wo Behörden für den Publikumsverkehr geschlossen sind, vorerst nicht in den Jagdschein eingetragen, sondern nur in einer behördeninternen Kartei.
Die Betroffenen werden darüber schriftlich informiert und können diese Mitteilung dann gemeinsam mit dem Jagdscheindokument wie den gültigen Jagdschein nutzen. Die Kostenentscheidung für die Jagdscheingebühr und die Jagdabgabe erfolgt parallel durch Kostenbescheid per Briefpost.
Dem Jagdscheininhaber erlauben die Dokumente alle jagdrechtlich zulässigen Handlungen. So erlischt beispielsweise im Falle einer Jagdpacht der Jagdpachtvertrag nicht (gemäß § 13 Satz 2 des Bundesjagdgesetzes).
Den Jagdscheininhaber berechtigen die Dokumente lediglich zum Besitz und zum Umgang mit den bereits vorhandenen Waffen und der Munition.
Sie erlauben nicht den Erwerb weiterer Jagdwaffen, weil die Eintragung des Erwerbs, der bekanntlich binnen 14 Tagen zu erfolgen hat, aufgrund der vorgenannten Einschränkungen durch das Corona-Virus gleichfalls nicht erfolgen kann.
Mit freundlichen Grüßen und Weidmannsheil
Kati Ebel
Geschäftsführerin
Bildquellen
- Jagdschein weiterhin erteilt: G. Schönebeck