Einreiseverbot für Jäger teilweise aufgehoben
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern verkündete am Dienstag, dass Jäger ohne Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern ab 1.Mai wieder einreisen dürfen.
Dies gilt allerdings mit Einschränkungen, so müssen sie das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk haben oder einen entgeltlichen Begehungsschein. Darüber hinaus gilt diese Recht nur für die Einzeljagd und coronabedingte Hygienevorschriften müssen weiterhin beachtet werden.
Jagdgäste und Inhaber unentgeltlicher Begehungsscheine dürfen laut Ministerium weiterhin nicht einreisen.
Mecklenburg-Vorpommern war bisher das einzige Bundesland, dass wegen der Corona-Krise ein Einreiseverbot für Jäger vorgeschrieben hatte. Sowohl der Deutsche Jagdverband, als auch der Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern forderten die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns mehrfach auf, Jäger von dem Verbot auszunehmen.
Zuletzt bestätigte die Bundesregierung dem DJV, dass die Jagd zur Daseinsvorsorge und zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest trotz Ausgangsbeschränkungen weiterhin notwendig sei. Dieser Auffassung folgte nun auch die Landesregierung. Zur notwendigen Bejagung ist man auch auf die auswärtigen Jäger angewiesen.
Das Einreiseverbot bleibt weiterhin umstritten
Der Deutsche Jagdverband hält das strenge Einreiseverbot für Mecklenburg-Vorpommern weiterhin für rechtswidrig. Betroffene Jäger mussten bisher auf Maßnahmen zur Wildschadensverhütung verzichten.
Eine effektive Schwarzwildbejagung war in einigen Revieren praktisch unmöglich. Die Einreise im Eilverfahren vor Gerichten durchzusetzen scheiterte in mehreren Versuchen.
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- Urteil Einreisebeschränkung: Canva/DJV