Bevorstehende Änderung des Bundesjagdgesetzes
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am 13.07.2020 einen Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Naturschutzgesetzes vorgelegt.
Unter anderem sollen folgende Punkte mit dem neuen Gesetzes-Entwurf berücksichtigt, bzw. gestärkt werden.
Verwendung bleihaltiger Munition
Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, die Anforderungen an Büchsenmunition bezüglich ihrer Bleiabgabe an Mensch und Umwelt und ihrer Tötungswirkung bundeseinheitlich festzulegen.
Umfangreiche Untersuchungen unter Leitung des Bundesinstituts für Risikobewertung haben eine Kontaminierung des Wildkörpers (Schusskanal und Wildbret) durch Blei aus Jagdmunition in einem Umfang nachgewiesen, der ein Risiko für sogenannte Extremverzehrer von Wild-bret, für Schwangere, Frauen im gebärfähigen Alter sowie für Kinder unter sieben Jahren nicht völlig ausschließt. Dabei hat sich gezeigt, dass der Grad der Kontaminierung maßgeblich durch die Konstruktion der Büchsenmunition bestimmt wird und diese gleichfalls großen Einfluss auf die Tötungswirkung und das Abprallverhalten der Geschosse hat. Eine hinreichende Tötungswirkung hat unter Tierschutzgesichtspunkten grundlegende Bedeutung.
Bundeseinheitliches des Prüfungsniveau
In der Praxis haben sich bei der Jäger- und Falknerprüfung seit der Neufassung des Bundesjagdgesetzes im Jahr 1976 deutliche Unterschiede zwischen den Ländern herausgebildet, die im Interesse eines einheitlichen Prüfungsniveaus beseitigt werden sollen. Im Rahmen der Kompetenz des Bundes, das Recht der Jagdscheine zu regeln, sollen insbesondere die Prü-fungsvoraussetzungen für die Jäger- und Falknerprüfung vereinheitlicht und so eine stärkere Ausprägung einzelner Fachgebiete wie Wildschadensvermeidung, Fallenjagd, Wildbrethygiene und Lebensmittelsicherheit erreicht werden.
Erteilung von Auslandsjagdscheinen
Auch die Erteilung von Ausländerjagdscheinen soll vereinheitlicht werden. Der Schießübungsnachweis soll die sichere Handhabung der Waffe und die Präzision beim Schuss verbessern.
Waldumbau ohne Schutzmaßnahmen
Das Ziel, eine an den Klimawandel angepasste Waldbewirtschaftung in der Fläche umzusetzen, erfordert eine Anpassung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG), um im Interesse eines angemessenen Ausgleiches zwischen Wald und Wild dort handeln zu können, wo zu hohe Wildbestände eine Naturverjüngung behindern. Dies gilt auch und insbesondere in Anbetracht der durch den Klimawandel hervorgerufenen Dürrekalamitäten der letzten Jahre und der Notwendigkeit, diese Flächen wiederzubewalden und den Wald insgesamt, wo dies notwendig ist, mit öffentlichen Mitteln, klimaresilient umzubauen. Es liegt in der gemeinsamen Verantwortung von Jägern und Waldbesitzern sicherzustellen, dass der notwendige Waldumbau möglichst ohne Schutzmaßnahmen durchgeführt werden kann.
Durch welche konkreten Einfügungen, Streichungen oder Änderungen im Bundesjagdgesetz die oben genannten Ziele erreicht werden sollen, könnt ihr im Gesetzesentwurf des Deutschen Bundestags nachlesen. Dieser liegt im Downloadbereich für euch bereit.
Bildquellen
- Änderung Bundesjagdgesetz und Bundesnaturschutzgesetz: G. Schönebeck