ASP-Entschädigungszahlungen verlängert
Die Entschädigungszahlungen für Maßnahmen zur Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest bei der Schwarzwildbejagung werden um ein weiteres Jahr verlängert. Dazu gehören die sogenannte Pürzelprämie, die Aufwandsentschädigung für geprüfte Jagdhunde und die Abgabe von Fall- und Unfallwild, bzw. krank erlegtes Schwarzwild.
Die entsprechende Änderung der Verwaltungsvorschrift wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 29. April in Kraft getreten. Die sog. „Pürzelprämie“ beträgt 25 Euro und wird für erlegte Wildschweine bis zum 31.3.2021 gezahlt.
Die Aufwandsentschädigung für den Einsatz geprüfter Jagdhunde bei revierübergreifenden Ansitzdrückjagden beträgt 35 Euro und wird für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 31. Januar 2021 gewährt.
Die Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro für jedes gefundene Stück Fallwild, Unfallwild oder krank erlegte Stück Schwarzwild bleibt ebenfalls bestehen.
Bildquellen
- ASP-Schwarzwild Entschädigungszahlungen: Kauer/DJV