Pürzelprämie unter Corona-Bedingungen
Information zur Pürzelabgabe unter Corona-Bedingungen in den Forstämtern von Mecklenburg-Vorpommern:
Derzeit gelten in der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern „Maßnahmen zur Vorsorge im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Situation“. Die Annahme von Pürzeln in den Forstämtern ist bis zum 30.04.2020 ausgesetzt.
Antragsberechtigte müssen die Pürzel einfrieren. Nach Aufhebung der Maßnahmen können Sie diese dann in Ihrem zuständigen Forstamt abgeben.
Die Abgabe von Schwarzwild (Fallwild) bleibt weiterhin möglich.
Die Aufwandsentschädigung (Pürzelprämie) wird bis auf Weiteres gewährt.