Neues zur Pürzelprämie
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist die derzeit größte Bedrohung für die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland. Und das Risiko steigt, so auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Tierseuche hat sich seit 2014 in mehreren EU-Mitgliedsstaaten, zuletzt auch in Belgien, ausgebreitet. Um die ASP erfolgreich abzuwehren und eindämmen zu können ist es notwendig, den Schwarzwildbestand so gering wie möglich zu halten, damit potentielle Infektionsketten gar nicht erst entstehen können.
ASP-Jagdmaßnahmen
Um der Gefahr eines ASP-Ausbruchs wirksam zu begegnen forderte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern die Landesregierung im Oktober 2017 auf, alle notwendigen Maßnahmen, insbesondere im Bereich des Transitverkehrs und der Jagdausübung, zur Abwehr der ASP zu ergreifen.
Hierzu zählte insbesondere der Auftrag zur drastischen Reduktion der Wildschweinpopulation.
Neben dem umfangreichen Paket an ASP-Jagdmaßnahmen, zu denen maßgeblich die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Schwarzwildabschüsse und revierübergreifende Jagdhundeeinsätze gehören wurden folgende weitere Maßnahmen festgesetzt:
- Aussetzung des vom 11. Januar bis 31. Juli geltenden Drückjagdverbotes für zunächst drei Jahre,
- Koordinierung revierübergreifender Drückjagden durch die Forst- und Nationalparkämter,
- Erhöhung der Anzahl von Ansitz-Drückjagden auf Schwarzwild,
- Bejagungsschwerpunkt bildet Abschuss von Frischlingen und reproduzierenden Bachen,
- Unterlassen von Freigabebeschränkungen auf gemeinschaftlichen Jagden mit Ausnahme der geschützten Muttertiere,
- Zulassung von Ausnahmen von Beschränkungen der Jagdausübung in Schutzgebieten,
- Verzicht auf Standgelder und Jagdbetriebskosten bei Jagdbeteiligungen in den Forstämtern für Ansitz-Drückjagden mit Schwerpunkt Schwarzwild,
- Möglichkeit der unentgeltliche Abgabe von Frischlingen an Erleger oder Jagdhelfer seitens der FoÄ und NPÄ,
- Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen Jäger/Landwirte zwecks gegenseitiger Unterstützung,
- Betreiben tierschutzgerechter Saufänge,
- Ausnahmen von sachlichen Jagdverboten.
Die Aufwandsentschädigungen für Schwarzwildabschuss und Hundeeinsatz sollen pauschal den Mehraufwand für den jagdlichen Einsatz der Jäger und Jagdhunde (einschl. Trichinengebühr) und die Mindereinnahmen durch den Preisverfall aufgrund höheren Wildbretaufkommens abdecken.
Aufwandsentschädigung
Im Bereich Dokumente und Downloads findet ihr:
- Die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, welche die Aufwandsentschädigung im Rahmen der ASP regelt
- Den Antrag auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Schwarzwild im Rahmen der ASP-Vorbeugung
- Den Antrag auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden auf revierübergreifenden Ansitzdrückjagden im Rahmen der ASP-Vorbeugung
- Den Antrag auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung für den Fund von Fallwild, Unfallwild oder das Erlegen von krankem Schwarzwild unter Bereitstellung von Probenmaterial und der Beseitigung des Schwarzwild-Tierkörpers im Rahmen der ASP-Vorbeugung
Im Bereich Jägerservice findet Ihr die entsprechend zuständigen Behörden, wenn es um die Beprobung und Entsorgung von Fallwild geht.
Die Gewährung von Aufwandsentschädigungen seit dem 1. Oktober 2017 dürfte maßgeblich dazu beigetragen haben, im Jagdjahr 2017/18 in Mecklenburg-Vorpommern mit insgesamt 86.949 Stück Schwarzwild das bislang höchste Streckenergebnis beim Schwarzwild erreicht zu haben. Auch im abgelaufenen Jagdjahr 2018/19 ist mit einem relativ hohen Streckenergebnis zu rechnen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt liegen die amtlichen Streckendaten jedoch noch nicht vor.
Bildquellen
- Wildschwein: Rolfes/DJV