Einreiseverbot für Jäger teilweise aufgehoben
Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern verkündete am Dienstag, dass Jäger ohne Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern ab 1.Mai wieder einreisen dürfen.
Dies gilt allerdings mit Einschränkungen, so müssen sie das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk haben oder einen entgeltlichen Begehungsschein. Darüber hinaus gilt diese Recht nur für die Einzeljagd und coronabedingte Hygienevorschriften müssen weiterhin beachtet werden.
Jagdgäste und Inhaber unentgeltlicher Begehungsscheine dürfen laut Ministerium weiterhin nicht einreisen.