SVLFG-Widerspruch
Höhere Beiträge zur SVLFG – Widerspruch einlegen
Wer dieser Tage einen Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
bekommt, staunt nicht schlecht: Die Beträge wurden gegenüber dem Vorjahr erheblich angehoben.
Begründung dafür: Fehlanzeige!
Als im DJV-Präsidium zuständiger Präsident für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft empfiehlt Herr Schneider gegen die aktuell verschickten Beitragsbescheide der SVLFG vorsorglich Widerspruch einzulegen. Dabei ist die Widerspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe zu beachten. Die aktuellen Beitragsbescheide enthalten einen hohen Grundbeitrag, der in vielen Fällen in keinem akzeptablen Verhältnis zum Risikobeitrag mehr steht.
Der DJV wird mit Hilfe von betroffenen Jagdpächtern ein Musterverfahren anstrengen um eine grundsätzliche Klärung der Rechtslage herbeizuführen. Die Widerspruchsverfahren könnten dann im Hinblick auf das beabsichtigte Musterverfahren bis zu dessen Entscheidung zum Ruhen gebracht werden.
Hinweise zum Widerspruchsverfahren:
- Durch einen Widerspruch erlischt der Beitragsanspruch der SLVFG nicht. Wer nicht innerhalb der im Beitragsbescheid genannten Frist bezahlt, wird von der Berufsgenossenschaft gemahnt, evtl. werden Mahngebühren erhoben.
- Einen Musterwiderspruch finden Sie auf der Webseite des Landesjagdverbandes (www.ljv-mecklenburg-vorpommern.de) bzw. in unserem Dokumentenbereich
- Beantragen Sie bei der SVLFG die „Ruhendstellung des Verfahrens.“
- Teilen Sie uns () Ihre E-Mailadresse mit, wenn Sie über den Stand des Verfahrens auf dem Laufenden gehalten werden und ggf. als Musterkläger zur Verfügung stehen wollen.
- Zwischenzeitlich hat die SVLFG in vielen Fällen die Revierinhaber angeschrieben, nähere Details zum Grundbeitrag mitgeteilt und um Rücknahme des Widerspruchs gebeten.
Auf dieses Schreiben empfehlen wir, zu antworten, dass:
• der Widerspruch nicht zurückgenommen wird
• wegen eines bereits beim SG Hannover geführten Verfahrens (Az. S 22 U 157/20) und mit Blick auf ein eventuelles weiteres Musterverfahren das Ruhen des Verfahrens beantragt wird.
Stand: 07.09.2021
Widerspruch des LJV
Höhere Beiträge zur SVLFG – Widerspruch einlegen
Wer dieser Tage einen Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bekommt, staunt nicht schlecht: Die Beträge wurden gegenüber dem Vorjahr nicht unwesentlich erhöht und sind nicht nachvollziehbar.
Als im DJV-Präsidium zuständiger Präsident für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft empfiehlt Herr Schneider gegen die aktuell verschickten Beitragsbescheide der SVLFG vorsorglich Widerspruch einzulegen. Dabei ist die Widerspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe zu beachten. Die aktuellen Beitragsbescheide enthalten einen hohen Grundbeitrag, der in vielen Fällen in keinem akzeptablen Verhältnis zum Risikobeitrag mehr steht.
Der DJV wird mit Hilfe von betroffenen Jagdpächtern ein Musterverfahren anstrengen, um eine grundsätzliche Klärung der Rechtslage herbeizuführen. Die Widerspruchsverfahren könnten dann im Hinblick auf das beabsichtigte Musterverfahren bis zu dessen Entscheidung zum Ruhen gebracht werden.
Hinweise zum Widerspruchsverfahren:
Durch einen Widerspruch erlischt der Beitragsanspruch der SLVFG nicht. Wer nicht innerhalb der im Beitragsbescheid genannten Frist bezahlt, wird von der Berufsgenossenschaft gemahnt, evtl. werden Mahngebühren erhoben.
Widerspruchsschreiben können formlos erfolgen. Das Schreiben muss aber folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Widersprechenden
- Datum und Aktenzeichen des Bescheids
- Begründung: Eine Pflicht zur Begründung des Widerspruchs besteht nicht, aber es ist sinnvoll, wenn man mit dem Widerspruch seine Beweggründe mitteilt.
- Bitte den Bescheid aufzuheben, zu begründen, zu ändern …
- Datum und Unterschrift des Widersprechenden.
Bitte die in der Rechtsbehelfsbelehrung des Beitragsbescheids genannten Fristen beachten.
Versand des Widerspruchs:
- entweder per Post (Einschreiben mit Rückschein) oder
- per Mail an die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Adresse. Laut Berufsgenossenschaft muss der Widerspruch entweder mit einer digitalen Signatur versehen sein oder der Widerspruch wird als unterschriebener Dateianhang im .pdf-Format der Mail beigefügt.
Stand: 12.08.2021