Durchführung von Drückjagden
Parchim OT Malchow, den 03.11.2021
Leitfaden zur Durchführung von Drückjagden laut Corona-Landesvorordnung mit Stand 03.11.2021
Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen im Außenbereich müssen nicht bei der zuständigen Gesundheitsbehörde angezeigt werden. Liegt die Personenzahl darüber ist diese beim zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
Private Feiern in Innenräumen sowie Gastronomiebetrieben (z.B. Schüsseltreiben) sind je nach vorausgesetzten Schutzmaßnahmen des Ampelsystem und der Stufe des jeweiligen Landkreises abzuwägen und durchzuführen.
Seit dem 11. Juni 2021 sind Einreisen nach M-V ausnahmslos gestattet.
Wir empfehlen:
Allen Jagdausübungsberechtigten streng auf die Einhaltung aller Hygienemaßnahmen zu achten.
Allen Teilnehmern der Jagd (auch Jagdhelfern) bei Krankheitsgefühl von einer Teilnahme abzusehen.
Das Anfertigen von Anwesenheitslisten (Kontaktrückverfolgung, Nachvollziehbarkeit ob geimpft, getestet, genesen).
Allen Jagdgästen die Anreise im eigenen Auto.
Das Mitführen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes,sollte die Einhaltung eines Mindestabstandesvon 1,5m nicht möglich sein.
Fahrgemeinschaften nach Möglichkeit zu vermeiden.
Bildquellen
- 2021-Drueckjagd-Corona: DJV / Haase