ASP-Pufferzone erweitert
Tierseuchenallgemeinverfügung erweitert
Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Vorpommern-Greifswald zur Festlegung einer Sperrzone I (Pufferzone) zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen
vom 29.09.2021 in der Fassung der 4. Änderung vom 07.11.2023.
Aufgrund der amtlichen Feststellungen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in der Nachbarrepublik Polen in der Woiwodschaft Westpommern werden gemäß der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (SchwPestV) zum Schutz gegen die besondere Gefährdung der Haus- und Wildschweinpopulation im Landkreis Vorpommern-Greifswald die
folgenden Maßnahmen angeordnet und bekannt gegeben.
Die bisherige ASP-Sperrzone I (Pufferzone)
Im Gebiet der gesamten Gemeinden Penkun, Nadrensee, Krackow, Glasow, Grambow, sowie der Gemeinde Ramin (teilweise) Gemarkung Bismark, Gemeinde Blankensee (teilweise) Gemarkungen Blankensee und Pampow und der Gemeinde Hintersee (teilweise) Gemarkungen Hintersee und Rieth befindet sich die bisherige Sperrzone I. Bitte genaue Details dem Dokument in unserem Downloadbereich entnehmen.
Erweiterung der ASP-Sperrzone I (Pufferzone)
Die ASP-Sperrzone umfasst jetzt zusätzlich folgende Gemeinden mit ihren Gemarkungen und Gebieten:
- Gemeinde Altwarp-Fischerdorf (teilweise)
- Gemarkung Altwarp (teilweise)
- Flur 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10
- Gemarkung Altwarp (teilweise)
- Gemeinde Luckow (teilweise)
- Gemarkung Luckow (teilweise)
- Flur 2 und 6
- Gemarkung Rieth (teilweise)
- Flur 5
- Gemarkung Riether Werder (teilweise)
- Flur 1
- Gemarkung Luckow (teilweise)
- Gemeinde Vogelsang-Warsin (teilweise)
- Gemarkung Vogelsang (teilweise)
- Flur 1, 2, 3 und 8
- Gemarkung Warsin (teilweise)
- Flur 1
- Gemarkung Vogelsang (teilweise)
Folgende Regeln sind verbindlich zu beachten
In der ASP-Sperrzone I werden zusätzliche wildschweinsichere Umzäunungen errichtet. Die Errichtung dieser Umzäunungen ist zu dulden. Weiterhin wird aufgrund der in der Sperrzone I (Pufferzone) erforderlichen Suche nach verendeten Wildschweinen, insbesondere im Bereich der beiden ASP-Wildschutzzäune, Folgendes angeordnet:
- Der Jagdausübungsberechtigte, dem im Rahmen seiner Hegepflicht die Fallwildsuche obliegt, hat im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit an der Fallwildsuche mitzuwirken. Er kann diese Pflicht an andere Jäger übertragen.
- Wird die verstärkte Fallwildsuche durch andere vom Landkreis Vorpommern-Greifswald benannte Personen durchgeführt, haben die Jagdausübungsberechtigten diese in ihrem Revier zu dulden.
- Zur Erfassung des Schwarzwildes können Drohnen eingesetzt werden. Das Betreten bzw. Überfliegen der entsprechenden Flächen zu diesem Zweck ist zu dulden.
Die Anordnung zu Punkt IV. Nummer 2 der Allgemeinverfügung vom 29.09.2021 wird zudem wie folgt ergänzt:
Die Angabe des Fundortes jedes aufgefundenen, erlegten sowie verunfallten Wildschweines hat auf dem Probenbegleitschein für Wildschweine zur Untersuchung auf ASP/KSP vollständig, insbesondere unter Angabe der Georeferenzdaten zum Fundort/Erlegungsort, zu erfolgen.
Angabe der Georeferenzdaten (Rechts-Hochwerte) sind Pflicht
Die Angabe der Georaferenzdaten (Rechts-Hochwerte) des Fundorts/Erlegungsort auf dem ASP-Begleitschein ist keine Empfehlung, sondern Pflicht! Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung können empfindliche Ordnungsstrafen drohen. Erste Abmahnungen sind seitens der unteren Jagdbehörde bereits an einige Jagdausübungsberechtigte ergangen.
So kannst Du die Koordinaten (Rechts-Hochwerte) eines Ortes ermitteln
Du hast ein Stück Schwarzwild erlegt oder verendet aufgefunden und möchtest den Ort mit Deinem Handy erfassen? Dann folge der folgenden Anleitung:
- Öffne auf Deinem Smartphone oder ‑Tablet die Google Maps App.
- Berühre den Bereich auf der Karte, der Dir als Dein aktueller Standort angezeigt wird.
Es erscheint eine rote Markierung. - Die Koordinaten der gesetzten Markierung findest Du oben im Suchfeld oder weiter unten in der Anwendung. Sie sollten folgendermaßen aussehen: 53.7354814, 14.0972740
- Notiere Dir die Geodaten bevor Du das Stück in die Kühlung transportierst
Aber Achtung, bei begründetem Verdacht, dass das erlegte Stück infiziert sein könnte, dann nicht fortschaffen, sondern den Ort absperren und den allgemeinen Hinweisen zur weiteren Vorgehensweise folgen.