ASP Ausbreitung verhindern
Ab 15. November 2020 wird bis auf Widerruf, für die Trichinellenuntersuchung von Schwarzwild, welches in Jagdrevieren des Landkreises Vorpommern-Greifswald erlegt wurde, KEINE Untersuchungsgebühr erhoben.
Michael Sack, Landrat
Jede Trichinenprobe mit Blutprobe
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus. Nachdem nun auch in Sachsen ein erlegtes Wildschwein vom Friedrich Löffler Institut positiv getestet wurde, erhöht sich die Anzahl auf 128.
Grund genug hier noch einmal die wichtigsten Informationen und Handlungsempfehlungen zusammen zu fassen.
Ab sofort ist jeder Trichinenprobe auch eine Blutprobe beizufügen. Hierfür wurde eine Grundausstattung an Material zur Entnahme an die Hegeringleiter übergeben. Bitte dort abholen. Weiteres Material ist in Beschaffung.
Amtstierärztin Petra Kabelitz
Folgende Einsendungen werden benötigt
Bei erlegtem Wild werden folgende Einsendungen von Euch zusammen mit der Trichinenprobe benötigt.
- eine Probe als Blutprobe
- ein Probenbegleitschein für Wildproben
- Vorbinder mit Anschrift für eine Amtliche Probeneinsendung / Antrag auf Untersuchung
Für verendet aufgefundene Wildschweine werden folgende Einsendungen benötigt:
- eine Probe als Tupferprobe
- ein Probenbegleitschein für Wildproben
- Vorbinder mit Anschrift für eine Amtliche Probeneinsendung / Antrag auf Untersuchung
- Erhebungsbogen des FLI für verendet aufgefundene Wildschweine
Diese Beprobung geht nicht in den Briefkasten für die Trichinenproben, sondern wird direkt an die im Vorbinder stehende Adresse gesendet.
Bei Verkehrsunfall-Fallwild sollte zusätzlich die Eintragung in das Tierfund-Kataster erfolgen. www.tierfund-kataster.de
Das Tierfund-Kataster ist auch als App für das Handy verfügbar.
Handlungsempfehlungen und Verwaltungsvorschriften
- Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen zur Früherkennung der ASP (Indikatortiere)
- Vorbereitungen und Erstmaßnahmen nach Ausbruch der ASP Mecklenburg-Vorpommern
- Verwaltungsvorschrift zur Entschädigung für Maßnahmen zur Vorbeugung der ASP bei der Schwarzwildbejagung in M-V
Aufwandsentschädigungen für Maßnahmen zur Eindämmung der ASP
- Antrag zur Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Schwarzwild
- Antrag zur Aufwandsentschädigung für den Einsatz von Jagdhunden
- Antrag zur Aufwandsentschädigung Fall- und Unfallwild, sowie Erlegung von krankem Schwarzwild
- Aufwandsentschädigung für die Einsendung von Wildschweinen oder Proben zur Untersuchung auf ASP
Was passiert im Falle des Ausbruchs
Im Falle eines Ausbruchs in Mecklenburg-Vorpommern wird als Aufwandsentschädigung für jedes erlegte Wildschwein eine Prämie in Höhe von 100,- € gezahlt, für jedes verendet aufgefundene Stück Schwarzwild eine Prämie in Höhe von 50,- €.
Es wird um den Erlegungs- bzw. Fundort eine Kernzone von 8-10 km eingerichtet, hinzu kommt eine Pufferzone von ca. 20 km.
Zunächst werden 3-4 Wochen Jagdruhe eingehalten, anschließend erfolgt die komplette Erlegung im Kerngebiet und in der Pufferzone.
Sollte ein halbes Jahr kein positiver Befund nachgewiesen werden, werden die Maßnahmen wieder aufgehoben. Deutschland gilt als ASP-frei, wenn innerhalb eines Jahres bundesweit keine neue Infektion nachgewiesen werden konnte.
Verhaltensweise für Waldbesucher
Was tun, wenn ein verendetes Wildschwein gefunden wird. DJV gibt Kurzanleitung und Plakate zur Verhaltensweise heraus und bittet um Eure Mithilfe bei Aufklärung und Informationstransfer.
Die Plakate gibt es als Druckdatei in unterschiedlichen Varianten und Formaten zum selbst Ausdrucken. Das Herunterladen ist kostenfrei. Jäger, Waldbesitzer oder Förster können die Poster in der Nähe von Waldwegen, Straßen oder Parkplätzen aufhängen.
Die Plakate enthalten drei Verhaltensregeln, Informationen zur ASP sowie QR-Codes, die Verbraucher zur Tierfund-Kataster-App weiterleiten.
ASP in Deutschland – richtiges Verhalten
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Bildquellen
- ASP Ausbreitung verhindern: DJV