Afrikanische Schweinepest – ASP
Ab 1. Dezember 2020 wird für jedes erlegte Stück Schwarzwild 50,- Euro statt wie bisher 25,- Euro gezahlt. Auch diese Änderung gilt zunächst bis auf Widerruf.
Till Backhaus – Landwirtschaftsminister M-V
Merkblatt für Jägerinnern und Jäger
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa weiter aus und hat nun auch Deutschland erreicht. ASP ist eine tödliche Erkrankung unter Wild- und Hausschweinen, die von Viren ausgelöst wird. Menschen oder andere Tiere können daran nicht erkranken!
Aus diesem Anlass sin Sie, als Jagdausübungsberechtigte, in besonderem Maße gefordert! Reduzieren Sie den Schwarzwildbestand in Ihrem Revier drastisch, um im Falle eines Ausbruchs der ASP in M-V Infektionsketten wirkungsvoll unterbrechen zu können!
Die Früherkennung ist eine der wichtigsten Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung der Seuche. Kontrollieren Sie daher Ihren Jagdbezirk in größerem Maße als gewöhnlich und suchen Sie dabei gezielt nach verendetem Schwarzwild! Achten Sie auf verhaltensauffällige Tiere. Achten Sie auch beim Aufbrechen von als gesund erlegten Tieren sorgfältig auf typische Krankheitsmerkmale.
Wie erkenne ich die Afrikanische Schweinepest?
Erste Krankheitssymptome treten ca. 5 bis 15 Tage nach der Infektion auf:
- Hohes Fieber
- Appetitlosigkeit
- allgemeine Schwäche
- mangelnde Scheu
- Atembeschwerden (Schaum vor der Rüsselscheibe)
- Rötungen und Verfärbungen der Haut
- Blutiger Durchfall
- Punkt- oder flächenhafte Blutungen in den inneren Organen (v.a. in Nieren und Lymphknoten)
- verrößerte, brüchige Milz (Splenomegalie)
Was sind Indikatortiere?
- tot aufgefundene Wildschweine (Fallwild, auch verweste Stücke)
- Unfallwild
- erlegtes, auffälliges Wild (Anzeichen einer Krankheit, Einblutungen in innere Organe, kümmerndes Wild)
Was tue ich, wenn ich ein Indikatortier finde?
1.) Information der zuständigen Veterinärbehörde des Landkreises
Die Veterinärbehörden erreichen Sie unter folgenden Rufnummern:
Landkreis Nordwestmecklenburg | 03841-3040 3901 oder 0385-50000 |
Landkreis Ludwigslust-Parchim | 03871-722 3901 oder 0385-50000 |
Landkreis Rostock | 03843-75539 000 oder 0172-3130264 |
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte | 0395-57087 3182 oder 0395-570878000 |
Landkreis Vorpommern-Rügen | 03831-3572266 |
Landkreis Vorpommern-Greifswald | 03834-777879 |
Landeshauptstadt Schwerin | 03871-722 3901 oder 0385-50000 |
Hansestadt Rostock | 0381-381 8601 oder 0381-381 3711 |
2.) Probennahme nach Anweisung des Veterinäramtes
Als Probe zugelassen sind: Tupfer mit bluthaltigem Material, Wildschweine bis 25 kg als Ganzes, Vordergliedmaße inkl. langem Röhrenknochen (Tiere > 25 kg, Kadaver jeglichen Verwesungszustandes).
3.) Entsorgung des Kadavers in Absprache mit dem Veterinäramt
Die Kadaver können entweder in den bei den Forstämtern und im Nationalparkamt stehenden Entsorgungstonnen oder durch Vergraben entsorgt werden.
Beachten Sie folgende Hygieneregeln:
1.) Fassen Sie den Tierkörper nicht mot bloßen Händen an!
Beim Aufbrechen und der Probenentnahme stets Einweghandschuhe tragen und diese nach Gebrauch unschädlich entsorgen.
2.) Reinigung Ihrer Kleidung und Ausrüstung!
Waschen Sie Ihre Jagdkleisung (60°C, Waschmittel) sowie Schuhe und Ausrüstungsgegenstände reinigen und desinfizieren. Jagdhunde, die unmittelbar Kontakt mit auffälligem Wild oder Kadavern hatten, sollten gründlich gereinigt (Shampoo) werden. Das Gleiche gilt für Hundedecken und Transportboxen.
3.) Wildtransport!
Transportieren Sie den Kadaver ausschließlich in tropfsicheren Wildwannen. Verhindern Sie weiteres Austreten von bluthaltigen Flüssigkeiten.
4.) Jagdreisen ins Ausland oder in ASP-Gebiete
Höchste Vorsicht bei Jagdreisen in Länder mit ASP-Vorkommen oder ASP-Verdacht! Reinigen und desinfizieren Sie ihre Jagdausrüstung, Kleidung, Schuhwerk, Gerätschaften und Fahrzeuge noch im Jagdland. Führen Sie keine Wurst, Fleischprodukte und Hundefutter aus ASP-Ländern ein. Jagdtrophäen aus betroffenen ASP-Ländern dürfen nur nach erfolgter gründlicher Reinigung, Trocknung, Desinfektion und in allseitig umschlossenen Verpackungen zur Vermeidung einer Rekontamination mitgebracht werden.
Das Merkblatt für Jägerinnen und Jäger gibt es auch zum Download als .pdf Version
Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Bildquellen
- Früherkennung Afrikanische Schweinepest: Rolfes/DJV