Das Urteil des OVG Münster vom 30.8.2023 ist höchst problematisch. Inhaltlich können Sie unsere Einschätzung der gemeinsamen Meldung mit dem Forum Waffenrecht entnehmen:
https://www.jagdverband.de/oberverwaltungsgericht-entscheidet-ueber-die-aufbewahrung-von-waffenschrankschluesseln
Kurz zusammen gefasst:
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