Fragen und Antworten ASP Revierinhaber
Der Deutsche Jagdverband hat ein Fragen und Antworten Papier veröffentlicht. Darin sind vor allem die zentralen Themen wie Behördenbefugnisse, Jagdeinschränkung oder Entschädigungen geregelt.
Was kommt auf die Jägerinnen und Jäger im Falle eines ASP-Ausbruchs im Revier zu?
Dies wird durch die Schweinepestverordnung (SchwPestV) und das Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) im Grundsatz geregelt. Bei Verdacht oder Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist das jeweilige Veterinäramt des Kreises oder der Stadt zuständig und erster Ansprechpartner. Im bestätigten Seuchenfall hat das Veterinäramt als zuständige Behörde auch das Weisungsrecht und legt die konkreten Maßnahmen fest.
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