SVLFG-Widerspruch
Höhere Beiträge zur SVLFG – Widerspruch einlegen
Wer dieser Tage einen Beitragsbescheid der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
bekommt, staunt nicht schlecht: Die Beträge wurden gegenüber dem Vorjahr erheblich angehoben.
Begründung dafür: Fehlanzeige!
Als im DJV-Präsidium zuständiger Präsident für die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft empfiehlt Herr Schneider gegen die aktuell verschickten Beitragsbescheide der SVLFG vorsorglich Widerspruch einzulegen. Dabei ist die Widerspruchsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe zu beachten. Die aktuellen Beitragsbescheide enthalten einen hohen Grundbeitrag, der in vielen Fällen in keinem akzeptablen Verhältnis zum Risikobeitrag mehr steht.
Der DJV wird mit Hilfe von betroffenen Jagdpächtern ein Musterverfahren anstrengen um eine grundsätzliche Klärung der Rechtslage herbeizuführen. Die Widerspruchsverfahren könnten dann im Hinblick auf das beabsichtigte Musterverfahren bis zu dessen Entscheidung zum Ruhen gebracht werden.