Abschussplanung unter Coronabedingungen
Abschuss von Schalenwild im Jagdjahr 2021/22
Aufgrund der Coronabedingten Einschränkungen wird es erneut einer Vielzahl von Hegegemeinschaften in Mecklenburg-Vorpommern voraussichtlich nicht möglich sein, rechtzeitig für das bevorstehende Jagdjahr 2021/22 den Beschluss über den Gesamtabschussplan für die von ihr bewirtschafteten Wildarten, der mit Gruppen- und Einzelabschussplänen für alle Jagdbezirke ihres räumlichen Wirkungsbereiches untersetzt ist, herbeizuführen und diesen der unteren Jagdbehörde vorzulegen (§ 21 Absatz 4 Satz 1 des Landesjagdgesetzes).
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